Satzung

§ 1 Name, Sitz
(1) Der Verein führt den Namen „Grenzenlos – People in Motion e.V.“ Der Verein ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Lüneburg eingetragen.
(2) Sitz des Vereins ist Lüchow.

§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die Förderung der Völkerverständigung mit dem Ziel, freundschaftliche Beziehungen zwischen den Völkern zu entwickeln und zu stärken, das friedliche Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Kulturen und Herkunft zu fördern, sowie die Anerkennung der Rechte von Minderheiten zu unterstützen und die Förderung der Forschung in den Bereichen Flucht und Migration zu fördern.

Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch
• Unterstützung von Aktivitäten zur Verwirklichung der Einhaltung der Menschenrechts-
konvention der Vereinten Nationen
• Unterstützung von Flüchtlingen vor ihrer Registrierung als AsylbewerberInnen durch
Bereitstellung von Bildungsangeboten, Gütern des täglichen Lebensbedarfs, sowie Gütern und Dienstleistungen einer gesundheitsfördernden Grundversorgung;
• Unterstützung von Flüchtlingen nach ihrer Registrierung als AsylbewerberInnen und
MigrantInnen durch Bereitstellung von Bildungsangeboten, sowie Unterstützung bei
Aktivitäten des täglichen Lebens;
• Analyse der Situation von MigrantInnen und Flüchtlingen und Veröffentlichung der
Ergebnisse;
• Beobachtung und Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen;
• Zur-Verfügung-Stellung der erarbeiteten Materialien an MultiplikatorInnen, interessierte
Medien, Gruppen, Institutionen und Einzelpersonen;
• Durchführung von öffentlich zugänglichen Veranstaltungen, die der politischen und
kulturellen Bildung dienen, hier insbesondere der Vermehrung der Kenntnisse und des
Wissens über verschiedene Völker und Kulturen und dem Beitrag zur gegenseitigen Toleranz und Völkerverständigung, sowie zur zwischenmenschlichen Begegnung von Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur;
• Kooperationen und Vernetzung mit Einzelpersonen und Personengruppen, sowie
Vereinigungen mit gleichen Zielen auf nationaler und internationaler Ebene;
• Aufklärungs- und Bildungsarbeit;
• Der Verein kann weltweit fördern; seine Auslandstätigkeit bleibt dabei strukturell auf die Verwirklichung ihrer Steuerbegünstigten Zwecke im Inland bezogen;
• Der Verein muss zur Verwirklichung seines Zwecks nicht gleichzeitig oder im gleichen Maße in den steuerbegünstigten Förderbereichen nach §2 Zweck tätig sein.

§ 3 Gemeinnützigkeit
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.Vereinssatzung Grenzenlos – People in Motion e.V.

§ 4 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 5 Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche volljährige Person werden.
(2) Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen; Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand nach eigenem Ermessen. Gegen eine Ablehnung, die einer Begründung bedarf, steht dem/der BewerberIn die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.
(3) Die Mitgliedschaft endet
a) mit dem Tod des Mitglieds
b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied. Der Austritt eines Mitglieds ist zum Ende des Folgemonats des Eingangs der Austrittserklärung möglich
c) durch Ausschluss aus dem Verein; die Mitgliederversammlung kann mit 2/3 der anwesenden Mitglieder den Ausschluss – nach Anhörung des Betroffenen – aussprechen. Die Gründe sind dem Betroffenen spätestens 10 Werktage vor der Mitgliederversammlung durch den Vorstand schriftlich mitzuteilen
d) durch Beitragsrückstände von mehr als 12 Monaten

§ 6 Fördermitgliedschaft
(1) Fördermitglieder unterstützen den Verein mit einem regelmäßigen finanziellen Beitrag. Über die Höhe und Fälligkeit der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung in Fördergrundsätzen.
(2) Fördermitglieder sind keine Mitglieder des Vereins. Der Vorstand kann Fördermitglieder als Gäste zur Mitgliederversammlung einladen.

§ 7 Beiträge
Es sind monatliche Mitgliedsbeiträge zu leisten, deren Höhe durch Beschluss der
Mitgliederversammlung festgelegt wird.

§ 8 Organe
Die Organe des Vereins sind
a) der Vorstand
b) die Mitgliederversammlung.Vereinssatzung Grenzenlos – People in Motion e.V.

§ 9 Der Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins besteht wenigstens aus dem/der 1. VorsitzendeN, dem/der 2. VorsitzendeN und dem/der SchriftführerIn. Der/Die 2. Vorsitzende ist automatisch KassiererIn. Die Vorstandsmitglieder sind jeweils einzeln berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Zahl der Vorstandsmitglieder.
(2) Der Vorstand wird auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt.
(3) Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitglieds des Vorstands ist der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu berufen.
(4) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Sitzung teilnehmen, darunter der*die erste Vorsitzende oder der*die zweite Vorsitzende. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit entscheidet die Stimme des*der ersten Vorsitzenden, bei dessen*deren Verhinderung die Stimme des*der zweiten Vorsitzenden.
(5) Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich per Post, digital oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder dazu ihre Zustimmung erklären.
Schriftlich oder fernmündlich gefasste Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen.
(6) Mitglieder des Vorstands können für ihren Zweit- und Arbeitsaufwand eine angemessene Vergütung erhalten. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Grundsätze und die Höhe der Vergütung.

§ 10 Die Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über die Wahl des Vorstands, die Entlastung des Vorstands, die Höhe der Mitgliedsbeiträge, die Wahl der KassenprüferIn, Satzungsänderungen, die Auflösung des Vereins und die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern, sowie die Zahl der Vorstandsmitglieder und die Grundsätze und Höhe der Vergütung von Vorstandsmitgliedern.
Sie nimmt den Jahresbericht und die Jahresrechnung entgegen und erteilt dem Vorstand Entlastung.
(2) Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich vom Vorstand schriftlich per Post oder E-Mail einzuberufen. Sie ist ferner einzuberufen, wenn 1/10 der Mitglieder dies durch schriftlichen Antrag fordert. In diesem Fall muss die Einberufung spätestens 14 Werktage nach Eingang des Antrages erfolgen.
(3) Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich mit einer Frist von 14 Werktagen unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
(4) Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. Sie wird von dem/der 1. VorsitzendeN, bei dessen/deren Abwesenheit von dem/der 2. VorsitzendeN geleitet. Sind beide nicht anwesend, bestimmt die Versammlung eineN VersammlungsleiterIn aus ihrer Mitte.
(5) Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder in nicht geheimer Abstimmung gefasst. Für Beschlüsse über Satzungsänderungen oder über die Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder notwendig.Vereinssatzung Grenzenlos – People in Motion e.V.
(6) Über die Beschlüsse wird eine Niederschrift gefertigt, die von dem/der SchriftführerIn zu unterzeichnen ist. Bei Abwesenheit der/des SchriftführerIn bestimmt die Versammlung für diese Versammlung eineN SchriftführerIn aus ihrer Mitte.
(7) Ein Beschluss ohne Versammlung der Mitglieder ist gültig, wenn alle Mitglieder beteiligt wurden. Hierfür müssen mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimme in Textform bis zu einem, vom Vorstand gesetzten, angemessenen Termin abgeben und der Beschluss muss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst werden.

§ 11 Kassenprüfung
(1) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer der Amtszeit des Vorstands eineN
KassenprüferIn.
(2) DieseR darf nicht Mitglied des Vorstands sein.

§ 12 Finanzen
(1) Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und öffentlichen Zuschüssen.
(2) Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
(3) Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.

§ 13 Auflösung des Vereins und Anfall des Vereinsvermögens
Die Auflösung des Vereins ist nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer 3⁄4-Mehrheit der anwesenden Mitglieder möglich. Der Beschlussantrag muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung angekündigt worden sein.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.
Beschlüsse über die künftige Verwendung dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

§14 Allgemeine Bestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) Unwirksame Bestimmungen sind durch wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und inhaltlichen Willen des Vereins am nächsten kommen.Vereinssatzung Grenzenlos – People in Motion e.V.
(3) Satzungsänderungen, die von Register- oder Finanzbehörden verlangt werden, kann der Vorstand in eigener Verantwortung beschließen; er hat die Mitgliederversammlung im Zusammenhang mit der Einladung zur nächsten Sitzung über den Vorgang zu informieren.

Die Satzung wurde auf der Gründungsversammlung am 20.11.2015 beschlossen und geändert auf den Mitgliederversammlungen vom 19.02.2016 und 14.02.2023.